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   BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98   

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BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98 (https://dejure.org/1999,9471)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 8 AZR 616/98 (https://dejure.org/1999,9471)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 (https://dejure.org/1999,9471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach dessen Konkurs und Fehlen einer Betriebsübernahme - Ordentliche Kündigung durch den Altarbeitgeber und Betriebsübernahme - Bedeutung der Fortführung eines rationalisierten Betriebs nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 76
  • ZInsO 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - BAGE 87, 303, 307 f. = AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    Die Übernahme eines rationalisierten Betriebes (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302 = AP Nr. 147 zu § 613 a BGB) liegt im Streitfall nicht vor.
  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Ayse Süzen); vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296, 299 = AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
    War die Kündigung wirksam und liegt der Kündigungstermin zeitlich nach dem Termin des Betriebsübergangs, so endet es beim Erwerber (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Sozialplanverhandlungen mit mehr als 20 Betroffenen werden bei einem Insolvenzverwalter - auch bei dem nur vorläufigen - als "zuschlagswürdig" nach § 3 Abs. 1 Buchst. d, § 10 InsVV angesehen (AG Bielefeld ZInsO 2000, 350; Graeber, aaO S. 143 ff; Eickmann, aaO § 3 Rn. 14, § 11 Rn. 20; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 3 Rn. 32, § 11 Rn. 76; Nowak, in: MünchKomm-InsO, § 11 InsVV Rn. 15; Lorenz, aaO § 11 InsVV Rn. 23), weil sie besonders arbeits- und kostenintensiv sind.
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Für die Frage, ob ein Betriebsübergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, wird es ua. darauf ankommen, ob die Beklagte zu 2) einen bereits rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302) oder die Geschäfte der P. GmbH im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (vgl. hierzu Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Für die Frage, ob ein Betriebs- (teil-) übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der neue Inhaber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.07.1996 - 8 AZR 127/94 - MDR 1997, 174 - DRsp-ROM Nr. 1996/30700 -) oder ob die bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt werden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350).

    Für die Frage, ob ein Betriebs(teil)übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der Betriebserwerber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) und als Betriebsteil in seine Organisation eingegliedert hat oder dessen bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb (vgl. hierzu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350) oder mit geändertem Inhalt fortführt.

  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Deswegen hat die Beteiligte zu 15 keinen rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 f., zu I 2 der Gründe), sondern die Geschäfte mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge fortgeführt (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

    Deswegen hat die Beklagte zu 2 keinen rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 f., zu I 2 der Gründe), sondern im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge die Geschäfte mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00

    Pflicht zur Weiterbeschäftigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Begriff des

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  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Diese Auffassung ist unzutreffend, denn der Erwerber muß nicht den bisherigen Betrieb insgesamt übernehmen, sondern kann ihn gleich in eingeschränktem Umfang vom Veräußerer erwerben und von vornherein mit neuer Organisation fortführen (vgl. dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 650/98, RzK I 5e Nr. 119).
  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

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  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

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  • LAG Hamm, 18.12.2002 - 2 Sa 623/02

    Betriebsübergang - Wohnungsverwaltung

  • LG Bielefeld, 28.11.2005 - 23 T 644/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Abweichung von der Regelvergütung;

  • LG Bielefeld, 28.01.2005 - 23 T 550/04

    Anspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine Mindestvergütung

  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

  • AG Göttingen, 23.03.2001 - 74 IN 23/00

    Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Darlegung des Werts der

  • LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02

    Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Wirksamkeit von

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